1.1 Mit Vertragsschluss gelten unsere folgenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart.
1.2 Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nur soweit zum Vertragsinhalt, als wir diese spätestens bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt haben. Sollten kollidierende Regelungen zum Vertragsinhalt werden, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3 Angaben des Bestellers zu Größe, Gewicht, Abmessungen usw. werden bei der Herstellung oder Lieferung zugrunde gelegt. Sie werden jedoch nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsinhalt. Der Besteller übernimmt allein die Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben, ohne dass wir verpflichtet sind, diese zu überprüfen.
2.1 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Angaben in technischen Unterlagen oder Produktbeschreibungen stellen keine Garantieerklärungen dar. Diesbezügliche Abweichungen, die der Verbesserung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.
2.2 Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung, soweit nicht ein Fall des Verbrauchsgüterkaufs gegeben ist.
2.3 Abweichend von 2.2 wird eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Gefahrübergang vereinbart. (Unzutreffendes streichen)
3.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Bestehen noch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen unsererseits aus dem Geschäftsverhältnis, gilt Satz 1 ebenfalls.
3.2 Im Falle des Einbaus oder der Verarbeitung unseres Eigentums erhalten wir ein bevorrechtigtes Anwartschaftsrecht an der Sache des Erwerbers, das mit vollständiger Bezahlung der unter 3.1 genannten Forderungen erlischt.
3.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor; der Vertragspartner darf diese Dritten nicht zugänglich machen.
4.1 An vom Besteller eingebrachten Sachen erhalten wir ein vertragliches Pfandrecht zur Sicherung unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis.
4.2 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Ausnutzung entsprechender Zurückbehaltungsrechte, wenn sie nicht aus dem konkreten Vertragsverhältnis stammen.
4.3 Eine Erfüllung mit anderen als den vereinbarten Mitteln gilt als nur erfüllungshalber erbracht.
Außer im Fall der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Vorbehaltlich entgegenstehenden zwingenden Gesetzesrechts ist der Gerichtsstand Gießen.